Schutz- und Hygienekonzept

Indoor-Anlage GC Bergkramerhof 1



Zum Schutz meiner Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichte ich mich, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz: Uli Zilg, Tel. 0151-65259815

E-Mail: uli.zilg@t-online.de


1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 m

  • Die Halle hat eine Höhe von 7 Metern und eine Gesamt-Größe von 396 qm.
  • Es befinden sich zwei Simulator-Abschlagsboxen in der Halle. Der Abstand zwischenden beiden Boxen beträgt ca. 8 Meter.
  • Die Boxen dürfen nur jeweils von 2 Personen genutzt werden.N
  • Zu jeder der beiden Simulator-Abschlagsboxen gehören 2 Stühle mit einem Abstandevon mindestens 2 Metern.
  • Der Bereich der Abschlagsbox ist mit Bodenmarkierungen gekennzeichnet.
  • Im Lounge-/ Warte-Bereich, der ca. 60 qm umfasst, gibt es zwei Sitzgruppen mitjeweils 2 Sitzmöglichkeiten im Abstand von mindestens 2 Metern und einem Abstand zwischen den beiden Sitzgruppe von mindestens 5 Metern. Die Sitzmöglichkeiten sind mit Bodenmarkierungen versehen.
  • Schilder, die auf die Abstandsregeln hinweisen, werden an der Eingangstür, vor der Lounge sowie bei den beiden Abschlags-Boxen angebracht.

2. Mund-Nasen-Bedeckungen und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)e

  • Sicherstellung, dass Mitarbeiter/-innen Mund-Nasen-Bedeckungen tragen.
  • Hinweis an Kunden, dass zum Eigenschutz / Schutz meiner Mitarbeiter/-innen eine Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben ist.
  • In der gesamten Indoor-Halle besteht Maskenpflicht, lediglich in den markierten Bereichen vor den Abschlagsboxen und im Warte-/ Loungebereich darf die Maske abgelegt werden.

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Personen mit Erkältungssymptomen und / oder Fieber werden in die Halle nicht eingelassen.

  • Im Anmeldesystem ist Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Kunden hinterlegt,sodass die Person im Corona-Verdachtsfall kontaktiert werden kann.

Weitere Maßnahmen:

4. Handhygiene

  • Aushang von Anleitungen zur Handhygiene
  • Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion.
  • Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung

5. Steuerung und Reglementierung des Mitarbeiter- und Kundenverkehrs

  • Es können nur Personen in der Halle trainieren, die sich vorher verbindlichangemeldet haben und ihre Abschlagsbox für einen bestimmten Zeitraum reservierthaben.
  • Im Anmeldesystem ist Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Kunden hinterlegt,sodass die Person im Corona-Verdachtsfall kontaktiert werden kann.
  • Die maximale Zahl von Besuchern und Mitarbeitern in der Halle beträgt 20 Personen.
  • Anbringen von Bodenmarkierungen im Wartebereich

6. Arbeitsplatzgestaltung

  • Die Halle, die bei einer Höhe von 7 Metern eine Größe von 396 qm aufweist, verfügt über 10 Fenster und einen Notausgang mit 2,50 Meter Höhe und 3,50 Meter Breite. Die Fenster und der Notausgang werden regelmäßig (mindestens stündlich) zum Stoßlüften geöffnet.
  • Des Weiteren befinden sich in der Halle an der Decke 2 Gebläse, die ebenfalls für Luftaustausch sorgen.
  • Schilder, die auf die Abstandsregeln hinweisen, werden an der Eingangstür, vor der Lounge sowie bei den beiden Abschlags-Boxen angebracht.

7. Zutritt betriebsfremder Personen zu Arbeitsstätten und Betriebsgelände

  • Sollte sich keiner der Trainer in der Halle befinden, ist die Halle verschlossen. Es werden nur Personen eingelassen, die eine Reservierung haben.

8. Sanitärräume

  • Zurverfügungstellung von hautschonender Flüssigseife und von Einweghandtüchern zur Reinigung der Hände
  • Anpassung der Reinigungsintervalle

9. Unterweisung der Mitarbeiter und aktive Kommunikation

  • Jeder Mitarbeiter erhält eine Kopie des Hygienekonzepts und wird bei Änderungen der Vorschriften darauf hingewiesen.
  • Das Hygienekonzept wird auf der Homepage, die zur Buchung der Trainingszeiten verwendet werden kann, veröffentlicht.
  • Das Hygienekonzept wird in der Halle ausgehängt.

10. Sonstige Arbeitschutz- und Hygienemaßnahmen

  • regelmäßige Belüftung der Büro- und Aufenthaltsräume
  • Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude
  • regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Reinigung aller häufig berührten Flächen (Türklinken und-griffe, Handläufe, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)


Weßling, 12.1.2021